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Zitierungen von § 51 BörsZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 9 FRUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... bei der Geschäftsführung folgenden Handelstag erfolgen." 11a. In § 51 werden die Wörter „sowie durch Börsenbekanntmachung" gestrichen.  ... 15. In § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 48a Satz 1 und § 51 wird jeweils das Wort „Zulassungsstelle" durch das Wort ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... durch die Wörter „elektronischen Bundesanzeiger" ersetzt. 3. In § 51 werden die Wörter „Bundesanzeiger und in dem Börsenpflichtblatt, in dem der Antrag ... 2 wird angefügt: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49, 51 , 63 und 67 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im ... vorzunehmen; für die Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 ist das Börsenpflichtblatt in dem Zulassungsantrag nach § 48 Abs. 1 zu ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... wie folgt gefasst: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im elektronischen ...
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