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Zitierungen von § 52 BörsZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 9 FRUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... Wörter sowie durch Börsenbekanntmachung" gestrichen. 12. § 52 wird wie folgt gefasst: § 52 Einführung Die ... gestrichen. 12. § 52 wird wie folgt gefasst: § 52 Einführung Die Einführung der Wertpapiere darf frühestens an dem auf ...
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