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Zitierungen von § 71 BörsZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... „Drittes Kapitel Schlussvorschriften". e) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 (weggefallen)". 2. In § ... e) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 (weggefallen)". 2. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und ... folgt gefasst: „Drittes Kapitel Schlussvorschriften". 7. § 71 wird aufgehoben. 7a. § 72a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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