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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2015 aufgehoben

§ 12c - Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV)

V. v. 17.09.1998 BGBl. I S. 2899; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 860-3-12 Sozialgesetzbuch
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§ 12c Auszubildende aus den neuen EU-Mitgliedstaaten



Keiner Arbeitsgenehmigung-EU bedürfen Auszubildende für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.





 

Frühere Fassungen von § 12c ArGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften
vom 12.12.2011 BGBl. I S. 2691
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
vom 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12c ArGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12c ArGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 08.11.2010 BGBl. I S. 1536
Artikel 1 3. ArGVÄndV Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... § 12c der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch ...

Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.12.2011 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 ArbRGenÄndV Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt." 2. § 12c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...