Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 18 - Eheschließungsrechtsgesetz (EheschlRG)

G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 833; aufgelöst durch Artikel 124 G. v. 19.04.2006 BGBl. I 866
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/3 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nr. 2 tritt insoweit am Tage nach der Verkündung in Kraft, als die Landesregierungen in § 1316 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt werden.

(2) Artikel 17 § 2 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 1998 in Kraft.



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