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§ 8 - Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse (MilchPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1020; zuletzt geändert durch Artikel 398 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.12.1997; FNA: 7842-1-9 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 8 Verschwiegenheit



Die Personen, die an der Erarbeitung der Preisnotierung mitwirken, sind verpflichtet, über Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit kennenlernen, Verschwiegenheit zu bewahren und sich der Mitteilung oder der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu enthalten. Soweit sie nicht Beamte sind, sind sie nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.





 

Frühere Fassungen von § 8 Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
vom 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 421 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MilchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
Artikel 1 2. ButtKäseuaPrVÄndV
... 2 wird aufgehoben. 9. Der bisherige § 7 wird aufgehoben. 10. In § 8 wird Satz 3 gestrichen. 11. Die Anlagen I bis III werden wie folgt gefasst:  ...