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Anlage I - Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse (MilchPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1020; zuletzt geändert durch Artikel 398 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.12.1997; FNA: 7842-1-9 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage I (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)



1.
Markenbutter

-
geformt in Alu-Folie, 250 g

-
lose in 25 kg-Blocks

2.
Käse

-
Gouda (zwei Monate alt) 45 % und 48 % Fett i. Tr.

-
Edamer 40 % Fett i. Tr.

-
Emmentaler 45 % Fett i. Tr.



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Frühere Fassungen von Anlage I Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
vom 03.06.2011 BGBl. I S. 1018

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage I Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I MilchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MilchPrV Sitzungen, Beschlüsse und Niederschriften (vom 08.09.2015)
... einer Aussprache, die mündlich oder fernmündlich erfolgen kann. Die Preise der in Anlage I genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse sollen am Mittwoch jeder Woche für ...
§ 5 MilchPrV Inhalt und Veröffentlichung der Notierung (vom 17.06.2011)
...  (2) Zu notieren sind die Nettopreise ab Werk des Herstellers der in Anlage I genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse. Eine Notierung der Preise der in Anlage ... genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse. Eine Notierung der Preise der in Anlage I genannten Milcherzeugnisse anderer Herkunft sowie weiterer Milcherzeugnisse kann in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
Artikel 1 2. ButtKäseuaPrVÄndV
... einer Aussprache, die mündlich oder fernmündlich erfolgen kann. Die Preise der in Anlage I genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse sollen am Mittwoch jeder Woche für ... 7 wird aufgehoben. 10. In § 8 wird Satz 3 gestrichen. 11. Die Anlagen I bis III werden wie folgt gefasst: „Anlage I (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) ... 11. Die Anlagen I bis III werden wie folgt gefasst: „Anlage I (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) 1. Markenbutter - geformt in Alu-Folie, 250 ...