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Anlage II - Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse (MilchPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1020; zuletzt geändert durch Artikel 398 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.12.1997; FNA: 7842-1-9 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage II (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)



1.
Magermilchpulver, Lebensmittel- und Futtermittelqualität

2.
Vollmilchpulver

3.
Molkenpulver



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Frühere Fassungen von Anlage II Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
vom 03.06.2011 BGBl. I S. 1018

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage II Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage II MilchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 MilchPrV Repräsentative Preisermittlung (vom 17.06.2011)
... Die Notierungseinrichtungen haben für die in Anlage II genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse auf der Grundlage von freiwilligen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
Artikel 1 2. ButtKäseuaPrVÄndV
... ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „, ausgenommen die in Anlage II genannten," gestrichen. 7. Nach § 5 werden folgende §§ 6 und 6a ... Preisermittlung (1) Die Notierungseinrichtungen haben für die in Anlage II genannten, in Deutschland hergestellten Milcherzeugnisse auf der Grundlage von freiwilligen ... 7 wird aufgehoben. 10. In § 8 wird Satz 3 gestrichen. 11. Die Anlagen I bis III werden wie folgt gefasst: „Anlage I (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) ... - Edamer 40 % Fett i. Tr. - Emmentaler 45 % Fett i. Tr. Anlage II (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) 1. Magermilchpulver, Lebensmittel- und ...