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Zitierungen von § 2 Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MilchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 MilchPrV Repräsentative Preisermittlung (vom 17.06.2011)
... sollen am Mittwoch jeder Woche für die vorhergehende Kalenderwoche ermittelt werden. § 2 Absatz 2a und § 4 Absatz 1 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend. Der repräsentative Preis ... eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. § 2 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (2) § 5 Absatz 4 gilt entsprechend.  ...
§ 6a MilchPrV Repräsentative Preiserhebung (vom 17.06.2011)
... Die Notierungseinrichtungen ermitteln hieraus den gewogenen Durchschnittspreis. § 2 Absatz 2a gilt entsprechend. Für die Geschäftsordnung gilt § 6 Absatz 1 Satz 5 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
Artikel 1 2. ButtKäseuaPrVÄndV
... dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist." 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ... sollen am Mittwoch jeder Woche für die vorhergehende Kalenderwoche ermittelt werden. § 2 Absatz 2a und § 4 Absatz 1 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend. Der repräsentative Preis ... eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. § 2 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (2) § 5 Absatz 4 gilt entsprechend.  ... Die Notierungseinrichtungen ermitteln hieraus den gewogenen Durchschnittspreis. § 2 Absatz 2a gilt entsprechend. Für die Geschäftsordnung gilt § 6 Absatz 1 Satz 5 und ...