§ 37 Erwerb der Laufbahnbefähigung
Mit Bestehen der Großen Staatsprüfung erwerben die Baureferendarinnen und Baureferendare die Befähigung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Bauassessorin" oder "Bauassessor" zu führen.
interne Verweise
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