Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2006 aufgehoben

Anlage 2 - Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Metallberufen (HwMetBGJAnrV k.a.Abk.)

V. v. 08.06.1989 BGBl. I S. 1084; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Geltung ab 01.08.1989 bis 31.07.2006; FNA: 7110-10 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage 2 (zu § 2 Nr. 3) Liste der Ausbildungsberufe


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

I.
Gruppe Feinwerktechnik

Büchsenmacher/Büchsenmacherin

(Büchsenmacher-Ausbildungsverordnung vom 6. April 1989, BGBl. I S. 682),

Chirurgiemechaniker/Chirurgiemechanikerin

(Chirurgiemechaniker-Ausbildungsverordnung vom 23. März 1989, BGBl. I S. 572),

Dreher/Dreherin

(Dreher-Ausbildungsverordnung vom 7. April 1989, BGBl. I S. 711),

Feinmechaniker/Feinmechanikerin

(Feinmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 6. April 1989, BGBl. I S. 662),

Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin

(Maschinenbaumechaniker-Ausbildungsverordnung vom 5. April 1989, BGBl. I S. 638),

Schneidwerkzeugmechaniker/Schneidwerkzeugmechanikerin

(Schneidwerkzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 10. April 1989, BGBl. I S. 725),

Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin

(Werkzeugmacher-Ausbildungsverordnung vom 7. April 1989, BGBl. I S. 695),


II.
Gruppe Installations- und Metallbautechnik

Gas- und Wasserinstallateur/Gas- und Wasserinstallateurin

(Gas- und Wasserinstallateur-Ausbildungsverordnung vom 9. März 1989, BGBl. I S. 389),

Klempner/Klempnerin

(Klempner-Ausbildungsverordnung vom 10. März 1989, BGBl. I S. 420),

Kupferschmied/Kupferschmiedin

(Kupferschmied-Ausbildungsverordnung vom 21. März 1989, BGBl. I S. 520),

Metallbauer/Metallbauerin

(Metallbauer-Ausbildungsverordnung vom 10. April 1989, BGBl. I S. 746),

Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin

(Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Ausbildungsverordnung vom 9. März 1989, BGBl. I S. 405),


III.
Gruppe Fahrzeugtechnik

Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin

(Karosserie- und Fahrzeugbauer-Ausbildungsverordnung vom 5. April 1989, BGBl. I Nr. 16 S. 601),

Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin

(Kraftfahrzeugelektriker-Ausbildungsverordnung vom 7. März 1989, BGBl. I S. 373),

Kraftfahrzeugmechaniker/Kraftfahrzeugmechanikerin

(Kraftfahrzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 4. März 1989, BGBl. I S. 353),

Landmaschinenmechaniker/Landmaschinenmechanikerin

(Landmaschinenmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 29. März 1989, BGBl. I S. 585),

Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin

(Zweiradmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 5. April 1989, BGBl. I S. 621).

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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Metallberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HwMetBGJAnrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwMetBGJAnrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 HwMetBGJAnrV Schulisches Berufsgrundbildungsjahr
... der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres anzurechnen ist, ist in der Anlage 2 aufgeführt. (2) Wird die Ausbildung in einem in der Anlage 2 aufgeführten ... ist in der Anlage 2 aufgeführt. (2) Wird die Ausbildung in einem in der Anlage 2 aufgeführten Beruf fortgesetzt, der nicht der Gruppe angehört, in der das ...
§ 3 HwMetBGJAnrV Einjährige Berufsfachschule
... einen oder mehrere Ausbildungsberufe vorbereitet, ist auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen, wenn  ... wenn 1. der Schulunterricht seiner Fachrichtung nach den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen entspricht und 2. der Lehrplan der ...


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