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Zitierungen von § 16 Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SchVerschrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchVerschrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 SchVerschrG
... Die Vorschriften des § 16 finden auch auf einen Vertreter Anwendung, der für die Besitzer von Schuldverschreibungen vor ... nach dem Zeitpunkt, in welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, gemäß § 16 ein neuer Vertreter bestellt, so kann die Eintragung dieses Vertreters in das Grundbuch (§ ...
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