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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation (BKKfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1991 BGBl. I S. 436; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-164 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1 der Ausbildungsbetrieb:

 
1.1
Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft,

1.2
Berufsbildung,

1.3
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;

2 Organisation und Leistungen:

 
2.1
Leistungserstellung und Leistungsverwertung,

2.2
betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge;

3 Bürowirtschaft und Statistik:

 
3.1
Organisation des Arbeitsplatzes,

3.2
Arbeits- und Organisationsmittel,

3.3
bürowirtschaftliche Abläufe,

3.4
Statistik;

4 Informationsverarbeitung:

 
4.1
Textverarbeitung,

4.2
schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung,

4.3
Bürokommunikationstechniken,

4.4
automatisierte Textverarbeitung;

5 bereichsbezogenes Rechnungswesen:

 
5.1
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,

5.2
Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens;

6 bereichsbezogene Personalverwaltung:

 
6.1
Grundlagen des betrieblichen Personalwesens,

6.2
Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung;

7 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben:

 
7.1
Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,

7.2
bereichsbezogene Organisationsaufgaben;

8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete.

(2) Bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 8 sind die Fachaufgaben von zwei der folgenden Sacharbeitsgebiete des Ausbildungsbetriebes zugrundezulegen. Dafür kommen in Betracht:

1.
allgemeine Verwaltung,

2.
Berufsbildung,

3.
Öffentlichkeitsarbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Betriebsratsbüro,

6.
Kundendienst,

7.
Mitgliederverwaltung,

8.
Forschung.

Es können auch andere Sacharbeitsgebiete zugrundegelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse gleichwertig sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BKKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKKfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...
Anlage I BKKfAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -
... Fertigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in ... des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirt-  ... des Ausbildungsbetriebes anwenden 1.2 Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) die ... Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller  ... beitragen 2 Organisation und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 2.1 Leistungserstellung und ... 2.1 Leistungserstellung und Leistungsverwertung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) a) Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... beitragen 3 Bürowirtschaft und Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Organisation des Arbeitsplatzes  ... 1 Nr. 3) 3.1 Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten ... sachgerecht gestalten 3.2 Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büro- ... anlassen 3.3 Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) a) Büromaterial verwalten b) Posteingang bearbeiten, ... liche Maßnahmen einleiten 3.4 Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb  ... be- werten 4 Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) 4.1 Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. ... (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) 4.1 Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) ... Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) a) Tabellen erstellen und bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken  ... und gestalten 4.3 Bürokommunikationstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) a) unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Büro- ... plätze beachten 4.4 Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) a) Texte eingeben, abrufen und bearbeiten b) Texte pflegen, sichern ... entwickeln 5 Bereichsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 5.1 Kaufmännische Steuerung und ... 5.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) a) Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit ... 5.2 Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) a) Belege erstellen, prüfen und bearbeiten b) Rechnungen ... kontrollieren 6 Bereichsbezogene Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) 6.1 Grundlagen des betrieblichen  ... 6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und ... der bereichsbezogenen Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personalverwaltung ... führen 7 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) 7.1 Kommunikation und Kooperation im ... und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) a) typische Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im ... 7.2 Bereichsbezogene Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisationsauf- ... 8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) a) Organisation und Zuständigkeiten des Sacharbeitsgebietes darstellen ...