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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation (BKKfAusbV k.a.Abk.)
V. v. 13.02.1991 BGBl. I S. 436; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-164 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-164 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 3 Vorschriften zitiert
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirt- schaftlichen Zusammenhang beschreiben b) Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden |
1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ver- gleichen c) die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschrei- ben d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie beruf- liche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben |
1.3 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz nennen c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations- gerecht verhalten d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich- tungen beachten e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
2 | Organisation und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Leistungserstellung und Leistungsverwertung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Leistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und dafür einschlägige Rechtsvorschriften nennen d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschrei- ben e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungs- prozeß des Ausbildungsbetriebes erläutern |
2.2 | Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und Unterschriftenregelung des Ausbildungsbetriebes beachten c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf- gaben und Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetrie- bes erläutern e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusam- menarbeit zwischen Funktionsbereichen beschreiben f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und Daten für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeits- plätze darstellen h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
3 | Bürowirtschaft und Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Aus- bildungsbetriebes erläutern c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
3.2 | Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büro- maschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fach- gerecht handhaben b) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch ein- setzen c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten ver- anlassen |
3.3 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) Büromaterial verwalten b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postaus- gang kostenbewußt bearbeiten c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben einsetzen e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforder- liche Maßnahmen einleiten |
3.4 | Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) | a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert be- werten |
4 | Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach- schlagewerken formulieren sowie maschinell und formgerecht ge- stalten e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden |
4.2 | Schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) Tabellen erstellen und bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken b) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen c) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen d) Texte des internen und externen Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern e) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten |
4.3 | Bürokommunikationstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Büro- kommunikationstechniken lösen b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorgani- sation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes abschätzen c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen d) die Notwendigkeit der Pflege gespelcherter Informationen an Beispie- len des Ausbildungsbetriebes darstellen e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah- ren aufzeigen f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungs- betrieb einhalten g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeits- plätze beachten |
4.4 | Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) Texte eingeben, abrufen und bearbeiten b) Texte pflegen, sichern und archivieren c) Texte reproduzieren |
d) spezielle Funktionen, insbesondere Textvariable, Textbausteine und Serienbriefe, anwenden e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln f) Textbausteine erstellen g) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Textsysteme auf sachgerechte und wirtschaftliche Nutzung und Arbeitsgestaltung untersuchen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln | ||
5 | Bereichsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung be- gründen b) an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben mit- wirken c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen für das betriebliche Rechnungswesen beitragen |
5.2 | Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) Belege erstellen, prüfen und bearbeiten b) Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen veranlassen c) Rechnungen kontieren d) Begleichung von Rechnungen unter Berücksichtigung der Zahlungs- bedingungen veranlassen sowie Buchungstermine beachten e) bereichsbezogene Kosten und Bestände nach Vorgaben kontrollieren |
6 | Bereichsbezogene Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | |
6.1 | Grundlagen des betrieblichen Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestim- mungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorien- tiert anwenden b) die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebs- verfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbetriebes beachten c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und freiwillige soziale Leistungen darstellen d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaß- nahmen im Ausbildungsbetrieb darstellen e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner Arbeitnehmergruppen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes auf- zeigen f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausblldungsbe- trieb darstellen g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherung einhalten |
6.2 | Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens erläutern b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbeson- dere Urlaubs- und Krankmeldungen, bearbeiten c) Unfallmeldungen bearbeiten d) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten e) bereichsbezogene Personalstatistik führen f) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch- führen |
7 | Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) typische Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im Ausbil- dungsbetrieb unterscheiden b) Arbeitsablauf und Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und zu den einzelnen Funktionsbereichen erläutern c) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben d) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und weiterleiten e) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen f) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen an- wenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitra- gen g) Aufgaben kooperativ lösen h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungs- zeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen i) Besucher empfangen, anmelden und informieren k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen und Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten |
7.2 | Bereichsbezogene Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisationsauf- gaben erläutern b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen c) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen d) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen e) Reservierungen durchführen f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vor- gaben vor- und nachbereiten g) Reisekosten nach betrieblichen Vorgaben abrechnen h) Aufträge für den Arbeitsbereich einleiten i) Abstimmungsaufgaben bereichsübergreifend wahrnehmen |
8 | Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) | a) Organisation und Zuständigkeiten des Sacharbeitsgebietes darstellen b) Arbeitsabläufe des Sacharbeitsgebietes erläutern c) Informationen und Daten des Sacharbeitsgebietes unter Berücksich- tigung fachspezifischer Materialien erfassen, verarbeiten und ver- wenden d) Informationsmaterialien des Sacharbeitsgebietes bearbeiten e) an typischen Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mitwirken f) bei der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mit internen und externen Stellen zusammenarbeiten g) spezifische Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln des Sach- arbeitsgebietes beachten h) Fachauskünfte erteilen |
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKKfAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BKKfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 BKKfAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 BKKfAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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