Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation (BKKfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1991 BGBl. I S. 436; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-164 Berufliche Bildung
|

Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -


Anlage I wird in 3 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1Stellung des Ausbildungsbetriebes
in der Gesamtwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirt-
schaftlichen Zusammenhang beschreiben
b) Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und
Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
1.2Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen
b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ver-
gleichen
c) die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte
und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschrei-
ben
d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie beruf-
liche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben
1.3Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller
Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären
b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung
und den Umweltschutz nennen
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im
eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations-
gerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich-
tungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach
ökologischen Gesichtspunkten entsorgen
f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen
2Organisation und Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
 
2.1Leistungserstellung
und Leistungsverwertung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)
a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Leistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
und dafür einschlägige Rechtsvorschriften nennen
d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschrei-
ben
e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungs-
prozeß des Ausbildungsbetriebes erläutern
2.2Betriebliche Organisation und
Funktionszusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)
a) Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und Unterschriftenregelung des
Ausbildungsbetriebes beachten
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf-
gaben und Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
darstellen
d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetrie-
bes erläutern
e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusam-
menarbeit zwischen Funktionsbereichen beschreiben
f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und
Daten für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern
g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeits-
plätze darstellen
h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und
zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich
beitragen
3Bürowirtschaft und Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
 
3.1Organisation des Arbeitsplatzes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten
b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter
Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Aus-
bildungsbetriebes erläutern
c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
3.2Arbeits- und Organisationsmittel
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büro-
maschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fach-
gerecht handhaben
b) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch ein-
setzen
c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten ver-
anlassen
3.3Bürowirtschaftliche Abläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3)
a) Büromaterial verwalten
b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postaus-
gang kostenbewußt bearbeiten
c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer
Arbeitsaufgaben einsetzen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforder-
liche Maßnahmen einleiten
3.4Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4)
a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb
erläutern
b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in
geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert be-
werten
4Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
 
4.1Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben
b) Tastschreiben beherrschen
c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte
bedienen
d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach-
schlagewerken formulieren sowie maschinell und formgerecht ge-
stalten
e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden
4.2Schreibtechnische Qualifikationen,
Textformulierung und -gestaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a) Tabellen erstellen und bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken
b) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern
normgerecht maschinenschriftlich anfertigen
c) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen
d) Texte des internen und externen Schriftverkehrs sachlich richtig und
sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern
e) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten
4.3Bürokommunikationstechniken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)
a) unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Büro-
kommunikationstechniken lösen
b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorgani-
sation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen
des Ausbildungsbetriebes abschätzen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespelcherter Informationen an Beispie-
len des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah-
ren aufzeigen
f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungs-
betrieb einhalten
g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeits-
plätze beachten
4.4Automatisierte Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4)
a) Texte eingeben, abrufen und bearbeiten
b) Texte pflegen, sichern und archivieren
c) Texte reproduzieren
  d) spezielle Funktionen, insbesondere Textvariable, Textbausteine und
Serienbriefe, anwenden
e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln
f) Textbausteine erstellen
g) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Textsysteme auf sachgerechte
und wirtschaftliche Nutzung und Arbeitsgestaltung untersuchen und,
soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln
5Bereichsbezogenes
Rechnungswesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
 
5.1Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)
a) Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung be-
gründen
b) an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben mit-
wirken
c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und
Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die
Gliederung des Rechnungswesens erläutern
d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen
f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und
Auswertung von Informationen für das betriebliche Rechnungswesen
beitragen
5.2Aufgaben des bereichsbezogenen
Rechnungswesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)
a) Belege erstellen, prüfen und bearbeiten
b) Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen
veranlassen
c) Rechnungen kontieren
d) Begleichung von Rechnungen unter Berücksichtigung der Zahlungs-
bedingungen veranlassen sowie Buchungstermine beachten
e) bereichsbezogene Kosten und Bestände nach Vorgaben kontrollieren
6Bereichsbezogene
Personalverwaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1Grundlagen des betrieblichen
Personalwesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestim-
mungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorien-
tiert anwenden
b) die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebs-
verfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbetriebes beachten
c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche
und freiwillige soziale Leistungen darstellen
d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaß-
nahmen im Ausbildungsbetrieb darstellen
e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner
Arbeitnehmergruppen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes auf-
zeigen
f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausblldungsbe-
trieb darstellen
g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt
ermitteln
h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum
Datenschutz und zur Datensicherung einhalten
6.2Aufgaben der bereichsbezogenen
Personalverwaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personalverwaltung
im Rahmen des Personalwesens erläutern
b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbeson-
dere Urlaubs- und Krankmeldungen, bearbeiten
c) Unfallmeldungen bearbeiten
d) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten
e) bereichsbezogene Personalstatistik führen
f) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch-
führen
7Assistenz- und
Sekretariatsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
 
7.1Kommunikation und Kooperation
im Büro und Bürokoordination
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)
a) typische Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im Ausbil-
dungsbetrieb unterscheiden
b) Arbeitsablauf und Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und zu
den einzelnen Funktionsbereichen erläutern
c) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben
d) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten
und weiterleiten
e) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen
f) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen an-
wenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitra-
gen
g) Aufgaben kooperativ lösen
h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungs-
zeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen
i) Besucher empfangen, anmelden und informieren
k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte,
Zeitungen und Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten
7.2Bereichsbezogene
Organisationsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)
a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisationsauf-
gaben erläutern
b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen
c) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen
d) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht
auswählen
e) Reservierungen durchführen
f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vor-
gaben vor- und nachbereiten
g) Reisekosten nach betrieblichen Vorgaben abrechnen
h) Aufträge für den Arbeitsbereich einleiten
i) Abstimmungsaufgaben bereichsübergreifend wahrnehmen
8Fachaufgaben einzelner
Sacharbeitsgebiete
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
a) Organisation und Zuständigkeiten des Sacharbeitsgebietes darstellen
b) Arbeitsabläufe des Sacharbeitsgebietes erläutern
c) Informationen und Daten des Sacharbeitsgebietes unter Berücksich-
tigung fachspezifischer Materialien erfassen, verarbeiten und ver-
wenden
d) Informationsmaterialien des Sacharbeitsgebietes bearbeiten
e) an typischen Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mitwirken
f) bei der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes
mit internen und externen Stellen zusammenarbeiten
g) spezifische Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln des Sach-
arbeitsgebietes beachten
h) Fachauskünfte erteilen




 

Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKKfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 BKKfAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 BKKfAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...