Tools:
Update via:
Zitierungen von § 10 KSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a KSchG Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
... Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ...
§ 13 KSchG Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
... Kündigung ausgesprochen wurde. Die Vorschriften der §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. (2) Verstößt eine Kündigung gegen die guten ... Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften dieses ...
Zitat in folgenden Normen
Betriebsverfassungsgesetz
neugefasst durch B. v. 25.09.2001 BGBl. I S. 2518; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 248
§ 113 BetrVG Nachteilsausgleich
... Klage erheben mit dem Antrag, den Arbeitgeber zur Zahlung von Abfindungen zu verurteilen; § 10 des Kündigungsschutzgesetzes gilt entsprechend. (2) Erleiden Arbeitnehmer infolge ...
Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 123 InsO Umfang des Sozialplans
... Betriebsänderung entstehen, ein Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten ( § 10 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes ) der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen werden. (2) Die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Ausgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 2 AusglV Nicht zu berücksichtigende Einkünfte (vom 01.04.2012)
... 1960 (Bundesanzeiger Nr. 53 vom 16. März 1961), Leistungen nach den §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes und Abfindungen, die nach gesetzlicher Vorschrift bei ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5503/v75447.htm