Änderung Anlage 3 UStG vom 06.12.2024

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 UStG, alle Änderungen durch Artikel 24 JStG 2024 am 6. Dezember 2024 und Änderungshistorie des UStG

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Anlage 3 UStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 3 UStG n.F. (neue Fassung)
in der am 06.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 24 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7



Lfd. Nr. | Warenbezeichnung | Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)

1 | Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und
Stahlherstellung | Unterposition 2618 00 00

2 | Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und
andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung | Unterposition 2619 00

3 | Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche
der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren
Verbindungen enthalten | Position 2620

4 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen | Position 3915

5 | Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu
Pulver oder Granulat zerkleinert | Unterposition 4004 00 00

6 | Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas | Unterposition 7001 00 10

(Text alte Fassung) nächste Änderung

7 | Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder
Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur
Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art | Position 7112

(Text neue Fassung)

7 | Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder
Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur
Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art;
ausgenommen Waren der Position 8549
| Position 7112

8 | Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus
Eisen oder Stahl | Position 7204

9 | Abfälle und Schrott, aus Kupfer | Position 7404

10 | Abfälle und Schrott, aus Nickel | Position 7503

11 | Abfälle und Schrott, aus Aluminium | Position 7602

12 | Abfälle und Schrott, aus Blei | Position 7802

13 | Abfälle und Schrott, aus Zink | Position 7902

14 | Abfälle und Schrott, aus Zinn | Position 8002

15 | Abfälle und Schrott, aus anderen unedlen Metallen | aus Positionen 8101 bis 8113

vorherige Änderung

16 | Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen,
Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische
Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren | Unterposition 8548 10



16 | Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen,
Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische
Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren | Unterposition 8549 11,
Unterposition 8549 12,
Unterposition 8549 13,
Unterposition 8549 14 und
Unterposition 8549 19

17 | Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten von
der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwen-
deten Art | Unterpositionen
8549 21 und
8549 29


(heute geltende Fassung) 
 



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