interne Verweise§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung (vom 06.12.2024) ... (5a) Der Ort der Lieferung richtet sich vorbehaltlich der §§ 3c, 3e und 3g nach den Absätzen 6 bis 8. (6) Wird der Gegenstand der Lieferung durch ...
§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner (vom 01.01.2025) ... Nummer 1 bleibt unberührt; 5. Lieferungen a) der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des ... genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g und b) von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter ... der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne des § 3g ist. Bei den in Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b genannten Lieferungen von ... und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g sind. In den in Absatz 2 Nummer 8 Satz 1 genannten Fällen schuldet der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAmtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Lieferungen a) der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des ... genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g und b) von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter ... und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g sind. In den in Absatz 2 Nummer 8 Satz 1 genannten Fällen schuldet der ...
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 4 JStG 2010 Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3g wird wie folgt gefasst: „§ 3g Ort der Lieferung von Gas, ... a) Die Angabe zu § 3g wird wie folgt gefasst: „§ 3g Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte". b) ... 1 Absatz 3 genannten Gebiete tatsächlich ausgeführt werden." 5. § 3g wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 3g Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte". b) ... aa) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Lieferungen der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den ... Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g ;". bb) In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden ...
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