interne Verweise§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (vom 01.01.2025) ... von dem Leistungsempfänger geschuldet wird und keine Gutschrift gemäß § 14 Absatz 2 Satz 5 vereinbart worden ist. Führt der Unternehmer eine sonstige Leistung im Sinne des ... anzugeben. Wird eine Abrechnung durch Gutschrift gemäß § 14 Absatz 2 Satz 5 über eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Absatz 2 vereinbart, die im Inland ... Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird nicht angewendet. (6) In den Fällen der Besteuerung von ... 25a Abs. 3 und 4 findet die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung ( § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 ) keine Anwendung. (7) Wird in einer Rechnung über eine Lieferung im ... anzugeben. Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung ( § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 ) findet keine ...
§ 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen (vom 01.01.2025) ... Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des § 14 Absatz 3 Satz 1 erfüllen. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem ... 5 schuldet, für den Leistungsempfänger. In den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 hat der Leistungsempfänger die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere ...
§ 15 UStG Vorsteuerabzug (vom 01.01.2025) ... Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14 , 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf ... des Besteuerungsverfahrens für den Vorsteuerabzug auf eine Rechnung im Sinne des § 14 oder auf einzelne Angaben in der Rechnung verzichtet werden kann, 2. unter welchen ...
§ 26 UStG Durchführung, Erstattung in Sonderfällen (vom 01.01.2025) ... Teil erlassen wird, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer ( § 14 Abs. 4 ) erteilt hat. Bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer kann die ...
§ 26a UStG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2025) ... (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 14 Absatz 2 Satz 2 eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, 2. entgegen § 14b Abs. 1 ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2025) ... und in den Fällen der Nummer 3 vor dem 11. November 1993 begonnen worden ist. (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. ... bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. (4) Die §§ 13b, 14 Abs. 1 , § 14a Abs. 4 und 5 Satz 3 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4b, § 17 Abs. 1 ... Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden. (15) § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 Nr. 2 in der jeweils ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind auf alle ... die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden. (15) § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 Nr. 2 in der jeweils ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind auf alle Rechnungen über Umsätze ... auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 enden. (18) § 14 Absatz 1 und 3 ist in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung auf alle Rechnungen über Umsätze ... Dezember 2018 ausgestellt werden. (24) § 3a Absatz 5 Satz 3 bis 5 und § 14 Absatz 7 Satz 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) sind auf ... von Daten nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden. (38) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann eine Rechnung 1. bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember ... oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden; 2. bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach ... oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) des die Rechnung ... Umsatz vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, ausgestellt werden, wenn diese mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) nach ...
§ 27b UStG Umsatzsteuer-Nachschau (vom 01.01.2025) ... Datenverarbeitungssystem nutzen. Dies gilt auch für elektronische Rechnungen nach § 14 Absatz 1 Satz 3 und sonstige Rechnungen in einem anderen elektronischen Format. (3) Wenn die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 144 AO Aufzeichnung des Warenausgangs (vom 18.12.2019) ... oder die Firma und seine Anschrift enthält. Dies gilt insoweit nicht, als nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes durch die dort bezeichneten Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird oder auf Grund ... die dort bezeichneten Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt wird oder auf Grund des § 14 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes Erleichterungen gewährt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für ...
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 31 UStDV Angaben in der Rechnung ... Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das ... anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes ergeben. Die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar ... müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. (2) Den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes ist genügt, wenn sich auf Grund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen ... Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen. (3) Für die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 5 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben können Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder ... der Rechnung vorhanden sein. (4) Als Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung ( § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes) kann der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt ... Eine Rechnung kann berichtigt werden, wenn a) sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a des Gesetzes enthält oder b) Angaben in der Rechnung unzutreffend ... übermittelt werden. Es gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 des ...
§ 33 UStDV Rechnungen über Kleinbeträge (vom 01.01.2025) ... §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes. Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes ... abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt ...
§ 34 UStDV Fahrausweise als Rechnungen (vom 01.01.2025) ... für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. den ... von Personen im Luftverkehr. Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes ... abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt werden. (2) Fahrausweise für eine ... und im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr gelten nur dann als Rechnung im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn eine Bescheinigung des Beförderungsunternehmers oder seines Beauftragten ...
§ 34a UStDV Rechnungen von Kleinunternehmern (vom 01.01.2025) ... durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß § 14 Absatz 2 Satz 5 des Gesetzes die Angabe „Gutschrift". Die §§ 33 und 34 ... § 31 gilt entsprechend. Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes ... abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt ...
Umsatzsteuererstattungsverordnung (UStErstV)
neugefasst durch B. v. 03.10.1988 BGBl. I S. 1780; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 1 UStErstV (vom 01.07.2010) ... auf Antrag aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer 1. die von dem Unternehmer nach § 14 des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellte und von ihr bezahlte Umsatzsteuer erstattet, wenn ...
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 54d UrhG Hinweispflicht (vom 01.01.2008) ... nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes eine Verpflichtung zur Erteilung einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAmtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... wenn die Betriebsstätte an diesem Umsatz nicht beteiligt ist." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... von dem Leistungsempfänger geschuldet wird und keine Gutschrift gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 vereinbart worden ist. Führt der Unternehmer eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a ... die des Leistungsempfängers anzugeben. Wird eine Abrechnung durch Gutschrift gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 über eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Absatz 2 vereinbart, die im Inland ... unberührt. Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird nicht angewendet." d) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
eIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen ... Wörter „nach § 2 Nr. 2 des Signaturgesetzes" gestrichen. (35) In § 14 Absatz 3 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel ...
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 9 UStIntG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen entfällt." 5. Dem § 14 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt: „Nimmt der Unternehmer in einem anderen ... dem 31. Dezember 2018 ausgestellt werden. (24) § 3a Absatz 5 Satz 3 bis 5 und § 14 Absatz 7 Satz 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) sind auf ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 27 JStG 2024 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... 26 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. die Angabe „Versteuerung nach ... Satz ersetzt: „Die Vorsteuer ist abziehbar, wenn der Unternehmer eine nach den §§ 14 , 14a ausgestellte Rechnung besitzt und a) die Leistung ausgeführt worden ist, ...
Artikel 29 JStG 2024 Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ... durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß § 14 Absatz 2 Satz 5 des Gesetzes die Angabe „Gutschrift". Die §§ 33 und 34 bleiben ... bleiben unberührt. § 31 gilt entsprechend. Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes ... abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt werden." 6. In § 48 Absatz 1 Satz 2 werden die ...
Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 8 StBürokratAbG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: ... 4. Dem § 27 wird folgender Absatz 15 angefügt: (15) § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 Nr. 2 in der jeweils ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung ... folgender Absatz 15 angefügt: (15) § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 Nr. 2 in der jeweils ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind auf alle Rechnungen über ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 5 StVereinfG 2011 Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... „Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des § 14 Absatz 1 Satz 2 erfüllen." 3. Dem § 27 wird folgender Absatz 18 ... 3. Dem § 27 wird folgender Absatz 18 angefügt: „(18) § 14 Absatz 1 und 3 ist in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung auf alle Rechnungen über ... das Datenverarbeitungssystem nutzen. Dies gilt auch für elektronische Rechnungen nach § 14 Absatz 1 Satz ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 23 WaChaG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... Artikel 22 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 bis 8 wird durch die folgenden ... 2. In § 14a Absatz 1 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter „ § 14 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 14 Absatz 2 Satz 5" ersetzt. 3. ... werden jeweils die Wörter „§ 14 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 14 Absatz 2 Satz 5" ersetzt. 3. § 14b Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 14b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „ § 14 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 14 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. b) ... Satz 2 werden die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 14 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. ... „§ 14 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 5 wird die Angabe „ § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3" ersetzt. ... In Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3" ersetzt. 4. § 18 wird wie folgt geändert: a) ... auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung ( § 14 Absatz 4 ), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a ... werden." 6. In § 26a Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 14 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 7. ... Wörter „§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 14 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 7. Dem § 27 werden die folgenden Absätze 38 und 39 ... werden die folgenden Absätze 38 und 39 angefügt: „(38) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann eine Rechnung 1. bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember ... oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden; 2. bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach ... oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3) des die Rechnung ... Umsatz vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, ausgestellt werden, wenn diese mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) nach ... 2023 enden." 8. In § 27b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „ § 14 Absatz 1 Satz 8" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 3 und sonstige Rechnungen in ... Satz 3 werden die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 8" durch die Wörter „ § 14 Absatz 1 Satz 3 und sonstige Rechnungen in einem anderen elektronischen Format" ...
Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
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