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Zitierungen von § 21 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 UStG Entstehung der Steuer (vom 01.07.2021)
... aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert wird. (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2 ...
§ 13a UStG Steuerschuldner (vom 01.07.2021)
... erst wirksam, wenn er ihr zugegangen ist. (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2 ...
§ 16 UStG Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung (vom 01.07.2021)
... umzurechnen. (7) Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten § 11 Abs. 5 und § 21 Abs. 2 ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 enden. (31) Der Termin, ab dem § 21 Absatz 3a in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) erstmals anzuwenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 12 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
...  „(7) § 18 Absatz 4f ist entsprechend anzuwenden." 9. In § 21 Absatz 2 werden die Wörter „über den aktiven Veredelungsverkehr nach dem Verfahren der ...
Artikel 14 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... „ § 3c Ort der Lieferung beim Fernverkauf". b) Nach der Angabe zu § 21 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 21a Sonderregelungen bei der ... des Ortes der Dienstleistung (ABl. L 44 vom 20.2.2008, S. 23) teilnimmt." 14. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Sonderregelungen bei der ...

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 3 2. CorStHG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 21 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Einfuhrumsatzsteuer, für die ... Dem § 27 wird folgender Absatz 31 angefügt: „(31) Der Termin, ab dem § 21 Absatz 3a in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) erstmals anzuwenden ...