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Zitierungen von § 23a UStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15a UStG Berichtigung des Vorsteuerabzugs (vom 01.01.2025)
... auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23a oder 24 und umgekehrt gegeben. (8) Eine Änderung der Verhältnisse ...
Zitat in folgenden Normen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 66a UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
... 5 und 6 des Gesetzes befreit, soweit er die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach dem in § 23a des Gesetzes festgesetzten Durchschnittssatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 7 BüEnStG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... § 23a Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 16 JStG 2022 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 1 erfüllt." 6. In § 15a Absatz 7 wird die Angabe „§§ 23, 23a oder 24" durch die Angabe „§§ 23a oder 24" ersetzt. 7. § ... 15a Absatz 7 wird die Angabe „§§ 23, 23a oder 24" durch die Angabe „ §§ 23a oder 24" ersetzt. 7. § 18 Absatz 5a Satz 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: ... gesetzlich verpflichtet ist,". 10. § 23 wird aufgehoben. 11. In § 23a Absatz 2 wird die Angabe „35.000 Euro" durch die Angabe „45.000 Euro" ersetzt. ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 25 JStG 2024 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23a oder 24 und umgekehrt gegeben." 10. § 18 wird wie folgt geändert: ...
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