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Zitierungen von § 41 Sortenschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 SortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SortG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
§ 6 BMELBGebV Jahresgebühren, Überwachungsgebühren
... Tages des jeweils angefangenen Kalenderjahres. (2) In den Fällen des § 41 Absatz 2 und 3 des Sortenschutzgesetzes werden bei der Einstufung der Jahresgebühren die Jahre mitgerechnet, um die nach diesen ...