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Zitierungen von § 6b WPflG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6b WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPflG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 4 WPflG Arten des Wehrdienstes (vom 09.08.2019)
... 4. den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst ( § 6b ), 5. die Hilfeleistung im Innern (§ 6c), 6. die Hilfeleistung im ... § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b , die Hilfeleistung im Innern nach § 6c und die Hilfeleistung im Ausland nach § ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 16 ArbPlSchG Sonstige Geltung des Gesetzes (vom 01.01.2020)
... des sich an den Grundwehrdienst anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes ( § 6b des Wehrpflichtgesetzes ) mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über den Grundwehrdienst anzuwenden sind. ...
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 58f SG Status (vom 13.04.2013)
... oder des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes) anknüpfen, sind auf Personen, die freiwilligen Wehrdienst nach ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 13a SVG Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (vom 01.10.2021)
... freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes , freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes, eine Eignungsübung nach dem ...
§ 82 SVG Heilbehandlung in besonderen Fällen (vom 09.08.2019)
... Wehrdienst Leistende nach den §§ 5, 6a und 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen Wehrdienst Leistende nach § 58b des Soldatengesetzes sowie Soldatinnen auf ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 21 SVG Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
... freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes , freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes, eine Eignungsübung nach dem ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 193 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (vom 18.12.2007)
... das Beschäftigungsverhältnis als durch den Wehrdienst nach § 4 Abs. 1 und § 6b Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes nicht unterbrochen. Dies gilt auch für Personen in ... sowie bei freiwilligen Mitgliedern berührt der Wehrdienst nach § 4 Abs. 1 und § 6b Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes eine bestehende Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht. ...
Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Anlagen SokaSiG
... ... ... ... ... ... ...
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 1 USG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
... 2. freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes und 3. unbefristeten Wehrdienst Leistende nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des ...
WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst ( § 6b des Wehrpflichtgesetzes ) oder unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall leisten, a) die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... Verteidigungsfall" ersetzt. 10. In § 6a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2, § 6b Absatz 2 Satz 3 , § 8 Absatz 4 Satz 1 und 2, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und ...
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 1 15. SGÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... oder des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes) anknüpfen, sind auf Personen, die freiwilligen Wehrdienst nach ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1 wird wie folgt gefasst: „Wehrdienst Leistende nach den §§ 5, 6a und 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen Wehrdienst Leistende nach § 58b des ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 9 WehrRÄndG 2008 Arbeitsplatzschutzgesetz
... b) In Absatz 2 wird nach dem Wort Wehrdienstes" die Angabe (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes)" eingefügt. c) In Absatz 5 wird nach der Angabe ...
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes geleistet oder an einer besonderen Auslandsverwendung nach § 6a des ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 WehrRÄndG 2010 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... geleistet." 3. § 6 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 6b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ... oder des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b ) anknüpfen, sind auf Personen, die Wehrdienst nach diesem Abschnitt leisten, soweit keine ... die zum freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b ) einberufen worden sind, gelten ab dem 1. Juli 2011 die Vorschriften dieses Abschnitts. ...
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 ... oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes leisten und nicht mit Ablauf dieses Tages entlassen werden, sind bei der ...
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an die ...
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 3 Satz 1 werden die Wörter „oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes)" durch die Wörter „, freiwilligen zusätzlichen ... „, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des ... freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes, freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes oder ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
neugefasst durch B. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1774; aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
§ 2 USG Leistungsberechtigte und Leistungsarten (vom 13.04.2013)
... die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an die ...
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061, 1062; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 1 USG Anwendungsbereich (vom 01.09.2019)
... 2. den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes mit der Maßgabe, dass die Vorschriften über den freiwilligen Wehrdienst ...
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