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Zitierungen von § 9 WPflG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPflG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 24 WPflG Wehrüberwachung; Haftung (vom 09.08.2019)
... sind diejenigen Wehrpflichtigen ausgenommen, die 1. nicht wehrdienstfähig sind ( § 9 ), 2. vom Wehrdienst dauernd ausgeschlossen sind (§ 10), 3. vom ... zu melden 1. den Eintritt von Tatsachen, die eine Wehrdienstausnahme nach den §§ 9 bis 11 Abs. 1 begründen, 2. den Eintritt von Tatsachen, die eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ... sie in die Untersuchung schriftlich eingewilligt haben. (3) Die §§ 8a, 9 , 20a und 20b gelten entsprechend. (4) Ist die oder der Untersuchte nicht tauglich, ...
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