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Zitierungen von § 17 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 15 WPflG Erfassung (vom 18.06.2009)
... ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfasst werden. Die Absätze 1 bis 5 und § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 gelten ...
§ 16 WPflG Zweck der Musterung (vom 09.08.2019)
... von diesem Zeitpunkt an finden auf diese männlichen Personen die Absätze 1 und 2, §§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25 ...
§ 20a WPflG Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung nach der Musterung (vom 09.08.2008)
... soweit die bei der Musterung getroffenen Feststellungen nicht ausreichen. (2) § 17 Abs. 8 Satz 2 bis 4 und § 19 Abs. 5 Satz 1 bis 5 finden entsprechende ...
§ 20b WPflG Überprüfungsuntersuchung; Anhörung (vom 09.08.2019)
... vorzustellen und ärztlich untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung findet § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10 Anwendung. Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ...
§ 23 WPflG Heranziehung von gedienten Wehrpflichtigen (vom 09.08.2019)
... erforderlich ist, erneut ärztlich zu untersuchen. Auf die Untersuchung findet § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10 Anwendung. § 19 Abs. 5 Satz 1 bis 5 gilt entsprechend. Die ...
§ 29 WPflG Entlassung (vom 23.12.2023)
... oder von hierzu bestimmten Ärzten untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden. Das Recht des Soldaten, darüber hinaus Gutachten von Ärzten seiner ...
§ 45 WPflG Bußgeldvorschriften (vom 09.08.2019)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Mittelund" gestrichen. 3. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... 5 Satz 2 wird aufgehoben. 13. In § 16 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 17 , 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b ... „§§ 17, 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe „§§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt ... die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... § 20b wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 4 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 6 wird folgender Satz ... § 23 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 3 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 3 wird folgender Satz ... bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden." c) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 1 Satz 3 ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 WehrRÄndG 2010 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... ersetzt. 8. § 16 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 9. In § 17 Absatz 8 Satz 4 und § 19 Absatz 4 wird jeweils die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...