Zitierungen von § 27 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Personalaktenverordnung Wehrpflichtige (WPersAV)
V. v. 15.10.1998 BGBl. I S. 3169 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
...  „§ 6d Hilfeleistung im Ausland". b) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:  ... 13. In § 16 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27 " durch die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt.  ... §§ 29 und 93 Abs. 2 Nr. 4 des Soldatengesetzes entsprechend." 22. § 27 wird aufgehoben. 23. § 28 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. im ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...


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