Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 48 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 45 WPflG Bußgeldvorschriften (vom 09.08.2019)
... eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 zuwiderhandelt oder 6. entgegen § 48 Abs. 2 Nr. 1 eine Meldung nicht oder nicht ... Anordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 zuwiderhandelt oder 6. entgegen § 48 Abs. 2 Nr. 1 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann ...
 
Zitat in folgenden Normen

Passgesetz (PassG)
neugefasst durch B. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 291; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
§ 7 PassG Paßversagung (vom 13.10.2023)
... länger als drei Monate verlassen will; 8. als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes ... will; 8. als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... 1738), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 48 wie folgt gefasst: „§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 48 wie folgt gefasst: „ § 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall". 2. § 14 wird wie ... 45 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „ § 48 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1" durch die Wörter „§ 48 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1" ersetzt. ... die Wörter „§ 48 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1" durch die Wörter „ § 48 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1" ersetzt. b) In Absatz 3 wird das Wort „Kreiswehrersatzamt" ... durch die Wörter „Karrierecenter der Bundeswehr" ersetzt. 7. § 48 wird wie folgt gefasst: „§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder ... der Bundeswehr" ersetzt. 7. § 48 wird wie folgt gefasst: „ § 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall (1) Sind Wehrübungen als ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
...  29. § 45 Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben. 30. In § 48 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 12 Abs. 2, 4 und 5" durch die Angabe ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...
 
Anzeige