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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HotelMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HotelMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HotelMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, ...
§ 3 HotelMeistPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach den §§ 4 und 5 zu prüfen. (5) Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 7 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin
... 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach den §§ 4 und 5 zu prüfen." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: ... Aufgabenstellungen nach den §§ 4 und 5 zu prüfen." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ... 5 zu prüfen." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und ...
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