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§ 13 - Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden (2. ZDVWahlV k.a.Abk.)

V. v. 26.02.2002 BGBl. I S. 1011
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 55-7-2 Sonstiges Verteidigungsrecht

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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