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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2005 (SGB3EntgV 2005 k.a.Abk.)
§ 1
Für das Jahr 2005 ergeben sich die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
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