Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
§ 27 - Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994 BGBl. I S. 104; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 29.01.1994; FNA: 612-7-10 Verbrauchsteuern und Monopole
|
Geltung ab 29.01.1994; FNA: 612-7-10 Verbrauchsteuern und Monopole
|
§ 27 Belegheft, Buchführung
§ 27 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Der Erlaubnisinhaber hat ein Belegheft zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen.
(2) Der Erlaubnisinhaber hat ein Verwendungsbuch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. Auf Verlangen des Hauptzollamts hat er weitere Aufzeichnungen zu führen. Das Hauptzollamt kann auf die Führung eines Verwendungsbuches verzichten oder lässt an seiner Stelle betriebliche Aufzeichnungen zu, wenn Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden. Für die Aufzeichnungspflicht gilt § 13 Abs. 3 sinngemäß.
Anzeige
Zitierungen von § 27 BrStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 BrStV Allgemeine Verwendungserlaubnis
... § 132 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 des Gesetzes allgemein erlaubt. Die §§ 25 bis 28 gelten insoweit ...
§ 28 BrStV Lagerung, Bestandsaufnahme
... zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. (3) Soweit nach § 27 Abs. 2 ein Verwendungsbuch zu führen ist oder andere Aufzeichnungen an seiner Stelle ...
§ 33 BrStV Erlaubnis nach § 139 Abs. 3 des Gesetzes, Buchführung (vom 01.04.2008)
... der Erlaubnis gilt § 23, für die Beleg- und Verwendungsbuchführung § 27 , für die Aufzeichnungspflicht § 13 Abs. 3 sinngemäß. (6) Als ...
§ 34 BrStV Steuerverfahren (vom 01.04.2008)
... die Erlaubnis gilt § 33, im übrigen gelten § 26 Abs. 4 und die §§ 27 bis 29 sinngemäß. (6) Das Hauptzollamt kann die Herstellung von ...
§ 41 BrStV Berechtigter Empfänger (vom 01.04.2008)
... mit einer Erlaubnis nach § 139 Abs. 1 des Gesetzes hat wegen der Aufzeichnungen nach § 27 Abs. 2 zu verfahren. Die bezogenen Erzeugnisse sind vom berechtigten Empfänger ...
§ 51 BrStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.04.2008)
... unter Steueraussetzung versendet, 3. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 5 oder § 34 Abs. 5 Satz 2, § 41 ... Satz 1 ein Belegheft nicht führt, 4. entgegen § 13 Abs. 2 Satz 1 oder § 27 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 5 oder § 34 Abs. 5 Satz 2 ein Buch nicht ... richtig führt, 5. entgegen § 13 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 5 oder § 33 Abs. 5, § 28 Abs. 2 Satz 3, § 41 Abs. 5 Satz 1 oder 4, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... der Erlaubnis gilt § 23, für die Beleg- und Verwendungsbuchführung § 27 , für die Aufzeichnungspflicht § 13 Abs. 3 sinngemäß." 7. In ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 2 SchaumwZwStV Steuerfreie Verwendung
... die Verwendung von Schaumwein zu steuerfreien Zwecken gelten die §§ 25 bis 31 der Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104) für die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5561/a101367.htm