Sollen Erzeugnisse im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Steueraussetzung versandt werden, hat der Anmelder nach §
140 Abs. 1 des Gesetzes dies bei dem für die Zollbehandlung zuständigen Hauptzollamt schriftlich zu beantragen und diesem die nach §
36 Abs. 1 ausgefertigten Begleitpapiere vorzulegen. Für das Versandverfahren gilt §
36 sinngemäß. Der Empfänger hat abweichend von §
36 Abs. 4 Satz 3 den bestätigten Rückschein unverzüglich Satz nach Hauptzollamt dem 1 zurückzusenden.
§ 51 BrStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.04.2008) ... nicht ausfertigt, 11. entgegen § 36 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 37 Satz 2 oder § 43 Abs. 2 Satz 1, § 39 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 43 Abs. 2 ... 36 Abs. 4 Satz 3, auch in Verbindung mit § 39 Abs. 5 Satz 2, § 36 Abs. 5 Satz 4, § 37 Satz 3 oder § 39 Abs. 6 Satz 3 einen Rückschein nicht oder nicht rechtzeitig ... zurücksendet, 14. entgegen § 36 Abs. 6, auch in Verbindung mit § 37 Satz 2, § 39 Abs. 7 oder § 43 Abs. 2 Satz 1, oder § 45 Abs. 2 Satz 3 ein Erzeugnis ...