Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Beitragssatzverordnung 2001 (BSV 2001)

V. v. 21.12.2000 BGBl. I S. 1877; 2001 I 260
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 8232-48-22 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

§ 5 Zahlungen für Kindererziehungszeiten



Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2001 einen Betrag in Höhe von 22.555.826.020 Deutsche Mark.

Anzeige