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Zitierungen von § 15 Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BAPostSa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAPostSa selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 BAPostSa Bestellung und Abberufung
... Mitgliedschaft auf längstens fünf Jahre bemessen wird. Je ein Vertreter der in § 15 Abs. 1 bezeichneten Personengruppen scheidet nach Ablauf eines Jahres aus dem Verwaltungsrat aus. ... nach Ablauf eines Jahres aus dem Verwaltungsrat aus. Dabei bilden die Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 eine Vertretungsgruppe. Der zunächst benannte zweite Vertreter scheidet ...
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