interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung ... zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... getroffen werden, wenn der zuständige Disziplinarvorgesetzte einen Antrag nach § 3 Abs. 2 abgelehnt oder die Vollziehung nicht innerhalb einer vom Truppendienstgericht gesetzten ...
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