Zitierungen von § 18 Wehrbeschwerdeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 WBO Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung (vom 01.04.2025)
... Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und für das Verfahren gelten die §§ 17 bis 20 entsprechend. § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 146 der ...
§ 23 WBO Verwaltungsgerichtliches Vorverfahren (vom 01.02.2009)
... des § 80 Abs. 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. (7) § 18 Abs. 3 gilt ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 40 WDO Richterliche Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest
... dem Bundesverwaltungsgericht Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorlegen. § 18 Absatz 4 der Wehrbeschwerdeordnung gilt entsprechend. Von der Vorlage bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... einer vom Truppendienstgericht gesetzten Frist ausgesetzt hat." 14. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 40 WDO Mitwirkung des Richters bei der Verhängung von Disziplinararrest (vom 09.08.2008)
... dem Bundesverwaltungsgericht Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorlegen. § 18 Abs. 4 der Wehrbeschwerdeordnung gilt entsprechend. Von der Vorlage bis zur Entscheidung des ...


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