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§ 3 - Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWGAnwV k.a.Abk.)

V. v. 22.02.1996 BGBl. I S. 319
Geltung ab 02.03.1996; FNA: 171-1-2 Vereinigung Europas Europaunion

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen vom 22. Juli 1994 (BGBl. I S. 1829) außer Kraft.

 
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