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§§ 10b und 10c
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§§ 10b und 10c - Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAusglHG
k.a.Abk.
)
G. v. 21.02.1983
BGBl. I S. 105
; aufgehoben durch
Artikel 23
G. v. 03.04.2009
BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 404-19-3
Nebengesetze zum Familienrecht
2 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 28 Vorschriften zitiert
IIb. Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
§ 10a
←
→
§ 10d
§§ 10b und 10c
§§ 10b und 10c wird in
1 Vorschrift zitiert
(weggefallen)
§ 10a
←
→
§ 10d
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Zitierungen von
§§ 10b und 10c Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 10b und 10c VAusglHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAusglHG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 13 VAusglHG
... ohne den Versorgungsausgleich getroffen worden wäre; 3. die §§ 10b und
10c
am 1. Januar 1988; 4. die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. ...
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