Bei den Arbeitsstätten und Unternehmen können erfaßt werden:
- 1.
- Name, Bezeichnung, Anschrift, Telefonanschluß und Zahl der Sprechstellen, Nutzfläche in Gebäuden, Eröffnungsjahr und Art der Niederlassung, Träger der Arbeitsstätte, Art der ausgeübten Tätigkeit oder des Aufgabengebiets der Arbeitsstätte und des Unternehmens; Betriebsnummer der Bundesanstalt für Arbeit;
- 2.
- Zahl der tätigen Personen nach Geschlecht, Stellung im Betrieb, Art der Tätigkeit und ausländischer Staatsangehörigkeit; Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern; Zahl der mobilen Arbeitnehmer und der maximal besetzten Arbeitsplätze am Ort der Arbeitsstätte;
- 3.
- Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahres;
- 4.
- bei Hauptniederlassungen und einzigen Niederlassungen außerdem die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Rechtsform des Unternehmens;
- 5.
- bei Hauptniederlassungen außerdem für jede Zweigniederlassung Name, Bezeichnung, Anschrift, Eröffnungsjahr, Art der ausgeübten Tätigkeit oder des Aufgabengebiets, Zahl der tätigen Personen und die Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahres.