Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VAG§81cV k.a.Abk.)
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.