Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 1 - Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (4. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.1960 BGBl. I S. 1015; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
|

§ 1



(1) Die von den Besatzungsbehörden erlassenen, in der Anlage 1 dieses Gesetzes aufgeführten Vorschriften werden aufgehoben.

(2) Aus dem Verzeichnis zu Gesetz Nr. 63 der Alliierten Hohen Kommission vom 31. August 1951 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 1107) werden gestrichen: Österreich, Portugal, Triest, Türkei.

Anzeige


 

Zitierungen von § 1 Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 4. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. BesatzRAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 4. BesatzRAufhG
... die in den §§ 1 bis 3 bezeichneten Vorschriften vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre ...
§ 5 4. BesatzRAufhG
... vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 201) bleiben durch § 1 Abs. 1 ...
Anlage 1 4. BesatzRAufhG (zu § 1)