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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben
§ 2 - Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (4. BesatzRAufhG k.a.Abk.)
G. v. 19.12.1960 BGBl. I S. 1015; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
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Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 2
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die vom Kontrollrat erlassenen, in der Anlage 2 dieses Gesetzes aufgeführten Vorschriften verlieren im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihre Wirksamkeit.
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Zitierungen von § 2 Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 4. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. BesatzRAufhG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 4. BesatzRAufhG
... die in den §§ 1 bis 3 bezeichneten Vorschriften vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre ...
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