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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben
§ 8 - Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (4. BesatzRAufhG k.a.Abk.)
G. v. 19.12.1960 BGBl. I S. 1015; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
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Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 8
Wird in einem bei Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Rechtsstreit eine auf Grund der Verordnung Nr. 96 der britischen Militärregierung durchgeführte Maßnahme für nichtig oder unwirksam erklärt, so kann diese Maßnahme nachgeholt werden, wie sie in den aufgehobenen Gesetzen vorgesehen war.
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