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§ 4a - Eurojust-Gesetz (EJG)

§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied



(1) 1Das nationale Mitglied legt für jeden Fall, zu dem ihm Informationen nach Artikel 16a Absatz 1 des Eurojust-Beschlusses übermittelt werden, eine elektronisch geführte Datei (Arbeitsdatei) an. 2Das nationale Mitglied ist für die Verwaltung der Arbeitsdatei zuständig.

(2) 1Das nationale Mitglied nimmt Informationen der Arbeitsdatei in den Index im Sinne von Artikel 16 Absatz 4 des Eurojust-Beschlusses (Index) auf, wenn dies zur Aufgabenerfüllung von Eurojust oder für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist; für den Umfang der Daten gilt § 484 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 der Strafprozessordnung entsprechend. 2Informationen, die dem nationalen Mitglied nach § 6 Absatz 1 Satz 2 ohne Ersuchen an Eurojust übermittelt werden, dürfen nur in den Index aufgenommen werden, soweit die übermittelnde Stelle dem zugestimmt hat.





 

Frühere Fassungen von § 4a EJG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.06.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
vom 07.06.2012 BGBl. I S. 1270

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4a EJG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a EJG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EJG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
G. v. 07.06.2012 BGBl. I S. 1270
Artikel 1 EJGÄndG Änderung des Eurojust-Gesetzes
... der Angabe zu § 4 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied § 4b Zugang ... 26a Absatz 1" ersetzt. 6. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4d eingefügt: „§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch ... § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4d eingefügt: „§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied (1) Das nationale ...