Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.12.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 4c - Eurojust-Gesetz (EJG)
G. v. 12.05.2004 BGBl. I S. 902; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2010
Geltung ab 18.05.2004; FNA: 319-106 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
Geltung ab 18.05.2004; FNA: 319-106 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
Die Eurojust-Anlaufstellen nach § 4b Absatz 1 sind berechtigt, Informationen aus dem Index und den Arbeitsdateien an die zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, wenn dies für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes G. v. 7. Juni 2012 BGBl. I S. 1270 m.W.v. 15. Juni 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 4c EJG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 15.06.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes vom 07.06.2012 BGBl. I S. 1270 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4c EJG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4c EJG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EJG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
G. v. 07.06.2012 BGBl. I S. 1270
Artikel 1 EJGÄndG Änderung des Eurojust-Gesetzes
... und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung § 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen § 4d Zugriff auf ... 26a Absatz 1" ersetzt. 6. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4d eingefügt: „§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch ... und Zugriff auf die darin enthaltenen Datensätze gewährt wird. § 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen Die Eurojust-Anlaufstellen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5603/a176452.htm