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Zitierungen von § 1e Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1e BaFinBefugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BaFinBefugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung sowie zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
Artikel 2 VglWebVAufhV Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
...  § 1e der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 11. ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 23 ZuFinG Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... 2. Dem § 1a Nummer 1 wird die Angabe „§ 310a," angefügt. 3. § 1e wird wie folgt gefasst: „§ 1e Die Bundesanstalt für ... 310a," angefügt. 3. § 1e wird wie folgt gefasst: „ § 1e Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, ...
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