Tools:
Update via:
Zitierungen von § 17 BGleiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BGleiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGleiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 BGleiG Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
... Beim Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 17 Abs. 1 sind die für den Bundesnachrichtendienst geltenden Sicherheitsbestimmungen zu ... die für den Bundesnachrichtendienst geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. § 17 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Soweit im Bundeskanzleramt Entscheidungen für den ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5610/v76772.htm