Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.04.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 1 - Verordnung über die EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (LoF-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 12.12.2004 BGBl. I S. 3363; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
Geltung ab 01.07.2005; FNA: 9231-1-17 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
| |
Geltung ab 01.07.2005; FNA: 9231-1-17 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
| |
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Diese Verordnung gilt für die EG-Typgenehmigung von
- 1.
- Zugmaschinen, Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen, die zum Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie in einer oder in mehreren Stufen gefertigt werden, sowie
- 2.
- Systemen, selbständigen technischen Einheiten und Bauteilen
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- 1.
- Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h;
- 2.
- speziell zum Einsatz in der Forstwirtschaft bestimmte Maschinen wie Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000;
- 3.
- Forstmaschinen auf Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001;
- 4.
- auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden (Anbaugeräte).
(3) Für die Begriffsbestimmungen gilt Artikel 2 der Typgenehmigungsrichtlinie.
Anzeige
Zitierungen von § 1 LoF-EG-TypV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LoF-EG-TypV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LoF-EG-TypV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 LoF-EG-TypV Besondere Verfahren
... Typgenehmigungsrichtlinie eine EG-Typgenehmigung erteilt werden. Die Vorschriften der §§ 1 bis 8 dieser Verordnung sind entsprechend ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5611/a76783.htm