§ 1b Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.