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§ 5 - Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen (LArbWoV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 06.08.1974 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 14.08.1974; FNA: 2330-3-5 Wohnungsbauwesen
Geltung ab 14.08.1974; FNA: 2330-3-5 Wohnungsbauwesen
§ 5 Geltungsbereich
Die vorstehende Fassung der Verordnung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 beginnen; die Vorschrift des § 1a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1975 anzuwenden.
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