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Änderung Anlage 22 BewG vom 21.12.2022
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Anlage 22 BewG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.12.2022 geltenden Fassung | Anlage 22 BewG n.F. (neue Fassung) in der am 21.12.2022 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
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(Text alte Fassung) Anlage 22 (zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 4 Satz 2) Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer | (Text neue Fassung)Anlage 22 (zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 6 Satz 1 und 2) Gesamtnutzungsdauer |
Ein- und Zweifamilienhäuser | 70 Jahre Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser | 70 Jahre Wohnungseigentum | 70 Jahre | Ein- und Zweifamilienhäuser | 80 Jahre Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser | 80 Jahre Wohnungseigentum | 80 Jahre |
(Textabschnitt unverändert) Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: | |
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) | 70 Jahre | Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) | 80 Jahre |
Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude | 70 Jahre Bürogebäude/Verwaltungsgebäude | 60 Jahre Banken und ähnliche Geschäftshäuser | 60 Jahre Einzelgaragen/Mehrfachgaragen | 60 Jahre Kindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen | 50 Jahre Wohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime | 50 Jahre Kauf-/Warenhäuser | 50 Jahre | |
Krankenhäuser, Tageskliniken, Ärztehäuser | 40 Jahre Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime | 40 Jahre | Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser | 40 Jahre Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime | 40 Jahre |
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen | 40 Jahre Sport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder | 40 Jahre Tief-, Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports | 40 Jahre Betriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude | 40 Jahre Lager-/Versandgebäude | 40 Jahre Verbrauchermärkte, Autohäuser | 30 Jahre | |
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, u. Ä. | 30 Jahre | Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen, u. Ä. | 30 Jahre |
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen. |
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